Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2009 - L 18 AS 1108/09 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,118648
LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2009 - L 18 AS 1108/09 B ER (https://dejure.org/2009,118648)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.06.2009 - L 18 AS 1108/09 B ER (https://dejure.org/2009,118648)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juni 2009 - L 18 AS 1108/09 B ER (https://dejure.org/2009,118648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,118648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2009 - L 18 AS 1108/09
    Da wegen der Eilbedürftigkeit des Rechtsschutzbegehrens eine abschließende Sachaufklärung, bei der eine Prüfung der Angemessenheit der bisherigen Unterkunftskosten nach Maßgabe der insoweit heranzuziehenden Produkttheorie (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3) ebenso vorzunehmen wie das Vorhandensein zumutbaren Ersatzwohnraums zu klären wäre, nicht möglich ist und somit über die Rechtfertigung einer Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 5 Satz 2 SGB II erst im Hauptsacheverfahren entschieden werden kann, war nach Maßgabe einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927-929).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2009 - L 18 AS 1108/09
    Da wegen der Eilbedürftigkeit des Rechtsschutzbegehrens eine abschließende Sachaufklärung, bei der eine Prüfung der Angemessenheit der bisherigen Unterkunftskosten nach Maßgabe der insoweit heranzuziehenden Produkttheorie (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3) ebenso vorzunehmen wie das Vorhandensein zumutbaren Ersatzwohnraums zu klären wäre, nicht möglich ist und somit über die Rechtfertigung einer Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 5 Satz 2 SGB II erst im Hauptsacheverfahren entschieden werden kann, war nach Maßgabe einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927-929).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht