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LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2009 - L 18 AS 1108/09 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.06.2009 - L 18 AS 1108/09 B ER (https://dejure.org/2009,118648)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juni 2009 - L 18 AS 1108/09 B ER (https://dejure.org/2009,118648)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2009 - L 18 AS 1108/09
Da wegen der Eilbedürftigkeit des Rechtsschutzbegehrens eine abschließende Sachaufklärung, bei der eine Prüfung der Angemessenheit der bisherigen Unterkunftskosten nach Maßgabe der insoweit heranzuziehenden Produkttheorie (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3) ebenso vorzunehmen wie das Vorhandensein zumutbaren Ersatzwohnraums zu klären wäre, nicht möglich ist und somit über die Rechtfertigung einer Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 5 Satz 2 SGB II erst im Hauptsacheverfahren entschieden werden kann, war nach Maßgabe einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927-929). - BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2009 - L 18 AS 1108/09
Da wegen der Eilbedürftigkeit des Rechtsschutzbegehrens eine abschließende Sachaufklärung, bei der eine Prüfung der Angemessenheit der bisherigen Unterkunftskosten nach Maßgabe der insoweit heranzuziehenden Produkttheorie (…vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3) ebenso vorzunehmen wie das Vorhandensein zumutbaren Ersatzwohnraums zu klären wäre, nicht möglich ist und somit über die Rechtfertigung einer Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 5 Satz 2 SGB II erst im Hauptsacheverfahren entschieden werden kann, war nach Maßgabe einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927-929).